In steuerlicher Hinsicht wird der Begriff Pauschalkosten häufig für Pauschbeträge verwendet. Diese können entweder generell jedem Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen oder wie die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit an eine besondere Situation gebunden werden. Für einige Berufsgruppen sieht das Steuerrecht Pauschalkosten in Form einer Betriebskostenpauschale vor, sofern der Steuerzahler keine höheren Aufwendungen belegt. Versandhändler bezeichnen teilweise eine Versandkostenpauschale ebenfalls als Pauschalkosten. In der betrieblichen Kostenkalkulation sind Pauschalkosten die Kosten, welche nicht exakt für jedes einzelne Werkstück erfasst, sondern nach einem Verteilungsschlüssel auf einzelne Arbeitsschritte und Produkte umgelegt werden. In diesem Fall erleichtern Pauschalkosten die betriebliche Kalkulation.