Pauschalhonorar

Bei einem Pauschalhonorar erhält ein Freiberufler wie ein Anwalt ein festgesetztes Honorar für die Durchführung eines Auftrages, ohne dass der tatsächlich geleistete Aufwand nachzuweisen ist. Für den Auftraggeber stellt die Vereinbarung eines Pauschalhonorars die sicherste Möglichkeit zum Bewahren der Kostenkontrolle dar. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einzelne besondere Zusatzkosten wie Reisekosten vom Pauschalhonorar auszunehmen und deren Übernahme durch den Klienten zusätzlich zu vereinbaren. Die Gebührenordnung bei Gerichtsprozessen sieht grundsätzlich am Streitwert orientierte Pauschalhonorare vor, lässt aber die Möglichkeit zur zusätzlichen Abrechnung von Sonderkosten weitgehend bestehen. Für Freiberufler ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sinnvoll, wenn sie den Arbeitsaufwand eines einzelnen Auftrages vorausberechnen können.

^