Pauschalgebühr

Im eigentlichen Sinn ist eine Pauschalgebühr ein öffentlich-rechtliches Entgelt, dessen Höhe nicht in jedem Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet wird. Vielfach wird zudem nicht zwischen einem privatrechtlichen Pauschalentgelt und einer eigentlich öffentlich-rechtlichen Pauschalgebühr unterschieden, so dass auch Wirtschaftsunternehmen scheinbar Gebühren in Rechnung stellen. Pauschalentgelte sind somit die Flatrate beim Telefon oder für das Internet. Strompakete gelten nur bedingt als Pauschaltarife, da der Kunde einen Mehrverbrauch gegenüber der Paketmenge zusätzlich bezahlen muss. Des Weiteren verwenden einige Anbieter den Begriff Pauschalgebühr generell für ein Grundentgelt, auch wenn der Kunde in jedem Fall zusätzlich ein vom Verbrauch abhängiges Entgelt bezahlen muss.

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