Pauschalbetrag

Im Steuerrecht ist ein Pauschalbetrag ein sich steuermindernd auswirkender Betrag, welchen jeder Steuerpflichtige ohne Vorlage von Nachweisen berücksichtigen darf, auch wenn er eindeutig geringere Aufwendungen hatte. In Gesetzestexten werden Pauschalbeträge häufig als Pauschbeträge bezeichnet. In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, durch Belege höhere Aufwendungen nachzuweisen, so dass anstelle des Pauschalbetrages die tatsächlichen Ausgaben bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt werden. Die bekannteste Ausnahme von der Möglichkeit zum Nachweis höherer Aufwendungen stellt der Sparerpauschbetrag dar. Außerhalb des Steuerrechts wird der Begriff Pauschalbetrag manchmal für die nicht einzelne Abrechnung von Leistungen verwendet und meint dann die zu bezahlende Summe.

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