Pauschalbesteuerung

Eine Pauschalbesteuerung liegt vor, wenn bestimmte Steuersachverhalte mit einem vereinfachten und einheitlichen Steuersatz erfasst werden. Für Arbeitnehmer vorteilhaft ist die Pauschalbesteuerung geldwerter Zusatzleistungen ihres Arbeitgebers, da die Pauschale zumeist niedriger als der persönliche Steuersatz ausfällt. Des Weiteren ist die Pauschalbesteuerung ein Element der Ausgestaltung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, wobei in diesem Fall der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer trägt. Die Abgeltungssteuer kann als Pauschalsteuer angesehen werden, da sie zunächst unabhängig vom persönlichen Steuersatz erhoben wird. Sie stellt jedoch einen Grenzfall der Pauschalbesteuerung dar, denn Steuerzahler mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag einen Teil der bezahlten Steuerpauschale erstattet. Eine Pauschalbesteuerung vereinfacht die Steuererhebung, verzichtet aber auf das als Leistungsprinzip bei der Steuerfestsetzung.

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