Pauschalmiete

Eine Pauschalmiete liegt vor, wenn der Mietzins die Heizkosten und alle Nebenkosten enthält und keine Nebenkostenabrechnung erforderlich ist. Ob der Stromverbrauch in der Pauschalmiete ebenfalls enthalten ist, richtet sich danach, ob die einzelnen Mietwohnungen beziehungsweise Zimmer über getrennte Stromzähler verfügen. Die Erhebung von Pauschalmieten ist in Wohnheimen oder bei der privaten Vermietung einzelner Zimmer auf einer Studentenetage zulässig. Die den Strom nicht einschließende Miete wird bei Häusern mit Zentralheizung auch als Warmmiete bezeichnet, ihre Vereinbarung bei herkömmlichen Mietwohnungen widerspricht jedoch der Heizkostenverordnung, welche eindeutige Vorgaben für die Abrechnung der Heizkosten macht. Rechtlich einwandfrei wäre hingegen der Verzicht auf eine Nebenkostenabrechnung und somit die Vereinbarung einer Pauschalmiete, wenn die Heizkosten direkt vom Mieter mit dem Energieunternehmen abgerechnet werden (Nachtspeicherheizungen, getrennte Gaszähler je Haushalt). In diesem Fall ist die Pauschalmiete eine Kaltmiete.

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