Bei einem Pauschalpreis erfolgt keine exakte Abrechnung der gelieferten Leistung. Am weitesten verbreitet sind Pauschalpreisverträge beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern. In diesem Fall vereinbart der Bauherr mit dem Bauunternehmer einen Preis, welcher sich bei einem während der Bauphase ergebenden Mehraufwand nicht erhöht. Maßgeblich für die Ermittlung des Pauschalpreises ist die Leistungsbeschreibung, so dass während der Bauphase übermittelte zusätzliche Leistungen zusätzlich zum Pauschalpreis abgerechnet werden. Umgangssprachlich wird der Pauschalpreis auch als Festpreis bezeichnet, tatsächlich kann er jedoch mit einer Preisgleitklausel versehen werden. Für den Bauherrn ist der Pauschalpreis als Kalkulationsgrundlage vorteilhaft, zudem schützt dieser ihn vor Mehrkosten infolge eines den Arbeitsaufwand erhöhenden Baugrundes oder durch Wettereinflüsse.