Die Pauschalsteuer besagt, dass die Steuererhebung von konkreten Faktoren unabhängig erfolgt. In Deutschland kommt die Pauschalsteuer bei der vereinfachten Lohnsteuererhebung zur Anwendung. Diese gilt für unterschiedliche Sachverhalte wie eine geringfügige Beschäftigung, den Dienstwagen, das verbilligte oder kostenlose Essen in der Betriebskantine und weitere geldwerte Vorteile. In der Fachliteratur wird auch ein einheitlicher Steuersatz als Pauschalsteuer bezeichnet. In der Schweiz stellt die dort Pauschalbesteuerung genannte Steuererhebung die Versteuerung der Bezüge der dort lebenden, aber in einem anderen Land arbeitenden Ausländer dar. Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wird häufig zu den Pauschalsteuern gezählt, ist aber wegen der Möglichkeit ihrer Verringerung bei einem geringen persönlichen Steuersatz im strengen Sinn keine solche.