Personalauswahl

Die Personalauswahl bezeichnet die Entscheidung für konkrete Bewerber im Rahmen der Besetzung von Stellen. Das Ziel der Personalauswahl besteht darin, für jede Arbeitsstelle innerhalb eines Unternehmens den am besten geeigneten Mitarbeiter zu finden. Die Stellenbesetzung erfolgt in großen Unternehmen zumeist teilweise durch interne Ausschreibungen und teilweise durch die externe Anwerbung; in Betriebsvereinbarungen wird oft vorgeschrieben, dass ein Großteil der freien Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden muss. Anforderungen an die Personalauswahl werden durch die DIN 33430 geregelt. Verantwortlich für die Personalauswahl ist üblicherweise die Personalabteilung, Einstellungen bedürfen jedoch der Zustimmung des Betriebsrates.

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