Personalleasing

Statt des Begriffs Personalleasing wird häufig auch die Bezeichnung Leiharbeit oder auch Zeitarbeit verwendet. Hierbei ist ein Leiharbeiter für ein drittes Unternehmen tätig. Dazu wird ein Arbeitsvertrag, ein Leiharbeitsvertrag, zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen und einem Zeitarbeiter unterzeichnet. Häufig stellt das Personalleasing für Arbeitnehmer eine Möglichkeit zum Wiedereinstieg in den Beruf dar. Unternehmen setzen Leiharbeiter beispielsweise bevorzugt ein, wenn mehrere feste Mitarbeiter urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfallen und ein Personalengpass besteht. So bleibt eine lange Suche nach passendem Personal aus. Dabei ist nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, seit dem 1. Dezember 2011 für private und öffentliche Arbeitgeber vorgeschrieben, dass sie eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit benötigen, falls eine Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig durchgeführt wird.

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