Personalnebenkosten

Personalnebenkosten zählen mit zum Bereich Personalkosten. Unter der Bezeichnung Personalkosten versteht man das direkte Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers. Dies stellt die Entlohnung für geleistete Arbeit dar und wird vertraglich festgelegt. Bei den Personalnebenkosten gibt es einige, die nach gesetzlichen und tariflichen Regelungen gezahlt werden und solche, die ein Arbeitgeber nach eigenem Ermessen bezahlen kann. Gesetzliche Personalnebenkosten sind beispielsweise Anteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung oder ein bezahlter Urlaub. Freiwillige Leistungen sind unter anderem Beteiligungen an Fahrkosten oder Aus- und Weiterbildungen. Personalnebenkosten gelten für Arbeitnehmer, Auszubildende sowie für Beamte. Zusätzlich gibt es auch Personalzusatzkosten. Hierunter versteht man die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur gesetzlichen Sozialversicherung.

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