Als Personenversicherung gelten Versicherungen, welche gegen in der versicherten Person selbst liegende Risiken abgeschlossen werden. Die Versicherungswirtschaft stuft die private Unfallversicherung jedoch nicht als Personenversicherung ein, sondern rechnet diese den Kompositversicherungen zu. Somit gehören zu den Personenversicherungen die private Krankenvollversicherung, die zahlreichen Varianten der Krankenzusatzversicherung, die private Rentenversicherung und die Risikolebensversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung stellen einerseits Sonderformen der Lebensversicherung dar, zahlen andererseits aber eine Ersatzleistung bei (drohenden) Einkommensausfällen aus. Aus diesem Grund werden sie bislang uneinheitlich den Personenversicherungen oder den Kompositversicherungen zugerechnet. Die Kapitallebensversicherung dient zwar in erster Linie dem Vermögensaufbau, wird aber üblicherweise zu den Personenversicherungen gezählt.