Personensteuer

Die Personensteuer wird auch als Subjektsteuer bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die sich auf das Vermögen oder Einkommen von natürlichen und juristischen Personen bezieht. Dabei fallen die Steuern bei den einzelnen Personen unterschiedlich aus, da sie sich nach den persönlichen Verhältnissen richten. So werden unter anderem das Alter, die Leistungsfähigkeit oder die Familie berücksichtigt. Zur Sparte der Personensteuer zählen unter anderem die Einkommenssteuer, die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer. Neben der Personensteuer gibt es auch die Realsteuer. Hier sind die persönlichen Verhältnisse nicht relevant. In diesen Bereich fallen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Diese Steuereinnahmen stehen den Gemeinden zur Verfügung.

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