Pfändungsverfügung

Eine Pfändungsverfügung bezieht sich auf eine vorzunehmende Pfändung für Forderungen aus dem Verwaltungsrecht oder aus dem Steuerrecht. Im Gegensatz zu einer privatrechtlichen Pfändung, welche beim Amtsgericht beantragt werden muss, können Finanzämter und weitere Behörden die Pfändungsverfügung zugunsten ihrer eigenen Forderungen eigenständig erlassen. Als vollstreckbarer Titel für eine Pfändungsverfügung gilt bereits der rechtskräftige Leistungsbescheid oder Steuerbescheid. Der Gesetzgeber lässt im Einzelfall den Erlass einer Pfändungsverfügung bereits eine Woche nach der Fälligkeit der nicht beglichenen Forderung zu, üblich ist jedoch die vorherige Mahnung des Schuldners. In der Praxis erhalten Drittschuldner wie der Arbeitgeber eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, deren praktische Auswirkung einer Lohnpfändung oder Kontopfändung entspricht.

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