Pfandmarken

Die vom Gerichtsvollzieher bei einer Pfändung angebrachten Pfandsiegel werden gelegentlich als Pfandmarken bezeichnet. Am häufigsten ist der Begriff Pfandmarke jedoch für zur Rückgabe von Flaschen oder Gläsern benötigte Wertabschnitte auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen. Dort kommen Pfandmarken vor allem zur Anwendung, wenn zur Abfallvermeidung höhere Pfandsätze auf Getränkebehälter als allgemein üblich angesetzt werden. So sind auf einigen Volksfesten und Pfarrfesten Pfandbeträge von fünfzig statt acht Cent pro Bierflasche üblich. Ohne den Einsatz von Pfandmarken könnten Festbesucher sich bereichern, indem sie an anderen Orten gekaufte Flaschen ebenfalls an einem Stand auf dem Fest abgeben. Zudem wurden bei der Einführung des Einwegpfandes zunächst Pfandmarken ausgegeben, da anfänglich die Rückgabe von Einwegverpackungen nur am Kaufort möglich war.

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