Pfandrecht

Das Pfandrecht bezeichnet einerseits die Berechtigung des Gläubigers zur Verwertung eines ihm vom Schuldner überlassenen Pfandes und andererseits den sich mit Pfandkrediten und Verpfändungen bezeichnenden Gesetzeskorpus. Neben dem vertraglichen existiert in der deutschen Gesetzgebung auch ein gesetzliches Pfandrecht. Eine besondere Form des Pfandrechtes stellt die rechtliche Behandlung von Hypotheken dar. Das Pfandrecht als Rechtskorpus befasst sich auch damit, welche Gegenstände der einfachen Lebensführung beziehungsweise dem Erzielen von Einkommen dienen und somit nicht pfändbar sind. Die Sicherheitsübereignung wird oft als besondere Form des Pfandrechtes empfunden, tatsächlich handelt es sich bei ihr um eine Alternative.

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