Pfandsiegel

Das Pfandsiegel ist das Dokument, welches der Gerichtsvollzieher anbringt, wenn er gepfändete Güter auf Grund ihrer Größe nicht aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners entfernt, sondern bis zur Verwertung in dessen Räumen belässt. In Österreich wird das Pfandsiegel als Pfändungsmarke bezeichnet, umgangssprachlich ist in beiden Staaten die Bezeichnung als "Kuckuck" üblich. Das widerrechtliche Entfernen eines Pfandsiegels wird als Siegelbruch bestraft. Die umgangssprachliche Bezeichnung des Pfandsiegels geht darauf zurück, dass dieses ursprünglich durch den Bundesadler geschmückt war, was heute nicht mehr der Fall ist. Die Pfandsiegelmarke wird durch den Gerichtsvollzieher unterschrieben. Da der Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht immer prüfen kann, kommt es gelegentlich zur Anbringung von Pfandsiegeln an tatsächlich vom Schuldner nur geliehenen Gegenständen. In diesem Fall kann der tatsächliche Eigentümer die Entfernung des Pfandsiegels verlangen, da fremde Gegenstände nicht pfändbar sind.

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