Pflegegeldstufen

Die Pflegestufen geben an, in welchem Umfang ein Pflegebedarf besteht. Je nach Pflegestufe erhöhen sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegegeldstufen entsprechen grundsätzlich den Pflegestufen. In der privaten Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, einen festen Betrag für den Fall jeder beliebigen Pflegestufe zu vereinbaren. Gebräuchlicher ist jedoch die Vereinbarung eines je nach Pflegestufe steigenden Tagesgeldes für den Pflegefall. Ursprünglich existierten die Pflegestufen 1 bis 3, diese werden inzwischen durch die neue Pflegestufe 0 ergänzt. Diese ist ausschließlich für Demenzerkrankungen relevant. In anderen Fällen bedeutet die Pflegestufe und damit die Pflegegeldstufe 1, dass ein erheblicher Pflegebedarf vorliegt. Bei der Einstufung in die Pflegestufe 2 ist dieser als schwer definiert, während die Pflegebedürftigkeit bei Zuerkennung der Pflegestufe 3 als schwerst anerkannt ist. Der Gesetzgeber plant eine Überarbeitung der Pflegestufen für das Jahr 2017.

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