Die Pflegegeldsätze der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich nach der Zuordnung des Pflegebedürftigen zu einer Pflegestufe. Bei besonderem Pflegebedarf sind Zuschläge möglich. Die Pflegegeldsätze sind von Bedeutung, wenn sich der Pflegebedürftige für die Pflege durch eine private Vertrauensperson entschieden hat. Eine Kombination der Pflegegeldauszahlung gemäß den Pflegesätzen mit der Erstattung von durch einen professionellen Pflegedienst erbrachten Sachleistungen ist ebenfalls möglich. Die private Pflegezusatzversicherung zahlt die vereinbarten Pflegegeldsätze als Pflegetagesgeld aus, wobei viele Verträge ebenfalls eine Staffelung anhand der festgestellten Pflegestufe vorsehen. In einer weiteren Bedeutung sind die Pflegegeldsätze die Zahlungen des Jugendamtes an Pflegeeltern. Ihre Höhe richtet sich nach dem Alter des Pflegekindes.