Pflegegeldzahlung

Als Pflegegeldzahlungen werden die Leistungen der Pflegekasse für den Pflegefall bezeichnet. Sie erfolgen nach Wahl des Pflegebedürftigen als Überweisung an den Pflegenden, wenn die entsprechenden Aufgaben an einen Angehörigen beziehungsweise eine andere Vertrauensperson übertragen wurden, oder als Vergütung an einen professionellen Pflegedienst, wenn sich der Pflegebedürftige für dessen Inanspruchnahme entschieden hat. Die Höhe der Pflegegeldzahlungen richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe. Die private Pflegezusatzversicherung zahlt das Pflegegeld in der Regel in der Form eines Tagesgeldes aus. Die ursprüngliche Bedeutung der Pflegegeldzahlungen als Leistungen des Jugendamtes an Pflegeeltern wird weiterhin verwendet, ist aber im öffentlichen Bewusstsein weniger als das Pflegegeld der Pflegekasse verankert.

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