Pflegekassen

Die gesetzlichen Pflegekassen sind bei den Krankenkassen einschließlich der Knappschaft angesiedelt und für die Leistungen der Pflegeversicherung zuständig. Mitglieder einer privaten Krankenkasse sind bei einer ebenfalls privaten Pflegekasse pflichtversichert. Des Weiteren bieten die privaten Pflegekassen unterschiedliche Möglichkeiten der Zusatzversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Neben der Beitragseinziehung und der Gewährleistung der Sachleistungen und Geldleistungen sind die Pflegekassen für die Ausbildung und Weiterbildung von Pflegern und Pflegehelfern sowie zur Kontrolle der von ihnen bezahlten Pflegedienstleistungen zuständig. Des Weiteren übernimmt die Pflegekasse die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegende, sofern diese vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Zusätzlich sind die Pflegekassen mitverantwortlich für den Aufbau einer bundesweiten Pflegeinfrastruktur.

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