Pflegekosten

Unter Pflegekosten werden heute überwiegend die finanziellen Aufwendungen für die pflegerische Betreuung älterer beziehungsweise pflegebedürftiger Menschen verstanden. Im weiteren Sinn und ursprünglich gehören auch die nicht direkt der medizinischen Behandlung zurechenbaren Aufenthaltskosten in einem Krankenhaus zu den Pflegekosten, wobei diese in der Krankenbehandlung vorübergehend bis zur Gesundung anfallen. In der heute vorherrschenden Definition bestehen die Pflegekosten aus den Aufwendungen für den Pflegedienst und bei einer Unterbringung außerhalb des Hauses aus den Kosten für die Heimunterbringung. Bei einer Pauschalabrechnung berechnen Pflegeheime die Pflegekosten anhand der Pflegestufe und der Form der Unterbringung. Zur Begleichung der Pflegekosten wurde die Pflegeversicherung eingeführt, deren Leistungen bei stationärer Pflege jedoch nicht ausreichen.

^