Pflegekostenerstattung

Mit der Pflegekostenerstattung ist zunächst die Abrechnungsmethode der gesetzlichen Pflegeversicherung gemeint, wenn der zu Pflegende sich für die Inanspruchnahme der Leistungen eines professionellen Pflegedienstes entscheidet. Alternativ kann er die Laienpflege durch einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson wählen, wobei die Pflegekasse das gemäß der festgesetzten Pflegestufe zu bezahlende Pflegegeld überweist. In einer weiteren Bedeutung ist mit der Pflegekostenerstattung die Forderung des Sozialamtes an zu Unterhalt verpflichteten Kindern zur teilweisen Erstattung der für eine Heimunterbringung aufgewendeten Beträge gemeint. Gelegentlich werden die Teilleistungen der Krankenkassen für die Unterbringung und die Grundpflege im Krankenhaus ebenfalls als Pflegekostenerstattung bezeichnet.

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