Der Begriff Pflegekostenzuschuss bezieht sich auf den Zuschuss der Pflegeversicherung für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Da der Pflegekostenzuschuss nur einen Teil der Umbaukosten abdeckt, besteht in vielen Fällen zusätzlich die Möglichkeit, einen günstigen Förderkredit der KfW Bank in Anspruch zu nehmen. In einer weiteren Bedeutung meint der Pflegekostenzuschuss den Anteil an Pflegekosten bei einer Heimunterbringung, den das Sozialamt bei den Kindern des Pflegebedürftigen einfordern kann. Dabei ist der im Vergleich zum Elternunterhalt für Kinder deutlich höhere Selbstbehalt zu beachten. In Österreich wird der Begriff Pflegekostenzuschuss auch als Synonym für den Pflegezuschuss verwendet. Einen solchen zahlen verschiedene österreichische Bundesländer bei hoher Pflegeeinstufung zusätzlich zum bundesweiten Pflegegeld aus.