Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung stellt eine Sonderform der Lebensversicherung dar. Sie zahlt die vereinbarten Leistungen aus, wenn der Pflegefall eintritt. In der Regel vereinbart der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer, dass sich die Höhe der Pflegerente nach der Pflegestufe richtet. Falls der Pflegefall bis zu einem festgelegten Alter nicht eintritt, erfolgt die Auszahlung einer lebenslangen Rente. Dank dieser Klausel umfasst die Pflegerentenversicherung auch Elemente einer klassischen Rentenzusatzversicherung. Sie unterscheidet sich von der Pflegetagesgeldversicherung, welche in ihrer Reinform eine reine Risikoversicherung darstellt und keinerlei Zahlungen leistet, wenn der Pflegefall nicht eintritt. Die Pflegerentenversicherung wird anders als die Pflegetagesgeldversicherung derzeit nicht staatlich gefördert.

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