Als Pflegerente wird eine Rentenzahlung bezeichnet, für deren Auszahlung das Vorliegen einer Pflegestufe erforderlich ist. Beim Abschluss eines Vertrages über die Pflegerente vereinbart der Versicherungskunde mit seinem Versicherer feste Beträge, deren Höhe von der Pflegestufe abhängig ist. Dabei kann ein übereinstimmender Satz für jede Stufe ebenso wie ein je nach Pflegestufe steigender Betrag vereinbart werden; auch die Vertragsgestaltung, dass eine Zahlungspflicht der Versicherungsgesellschaft nur bei Pflegestufe III eintritt. Bei Einhaltung der gesetzlich geregelten Bedingungen bezuschusst das Finanzamt die Beiträge zu einer Pflegeversicherung mit Rentenzahlung mit einem festen Zuschuss. Die Vereinbarung einer privaten Pflegerente ist erforderlich, da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen.