Die Pflegestufen bezeichnen den Grad der Pflegebedürftigkeit und wirken sich auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Neben den ursprünglichen Pflegestufen 1 bis 3 wurde die zusätzliche Pflegestufe 0 eingeführt. In diese werden Menschen eingestuft, welche unter keine der ursprünglichen Pflegestufen fallen, für einige tägliche Verrichtungen jedoch Hilfe benötigen. Die Einteilung in Pflegestufen erfolgt nach einer von der zuständigen Pflegekasse beauftragten Begutachtung. In der Pflegetagegeldversicherung sehen die meisten Versicherungsverträge ebenfalls eine je nach Pflegestufe abgestufte Versicherungsleistung vor, alternativ kann auch derselbe Satz für jede Stufe vereinbart werden. Die Pflegestufen-Einstufung der privaten Versicherer entspricht nicht exakt den Festlegungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.