Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld ist eine Leistung der Pflegekasse. Bei der geförderten privaten Pflegeversicherung ist ausschließlich die Vereinbarung eines Pflegetagegeldes erlaubt. Dieses zahlt die Pflegekasse für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit aus, wobei sich die Höhe nach der Pflegestufe richtet. Der Vorteil des Pflegetagegeldes für den Pflegebedürftigen beziehungsweise für die Angehörigen der zu pflegenden Person besteht in der pauschalen Abrechnung. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nach Wahl des pflegebedürftigen Mitgliedes anstelle der Sachleistungen auch ein tägliches Pflegegeld aus, welches jedoch zur Unterscheidung der zusätzlichen Versicherungsleistung überwiegend nicht als Pflegetagegeld, sondern als Pflegegeld bezeichnet wird. Die meisten Versicherungsverträge sehen Auszahlungen des Pflegetagegeldes ab Pflegestufe 1 vor.

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