Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung ist eine Nebenform für den Begriff Pflegetagesgeldversicherung. Der Inhalt des Versicherungsvertrages besteht darin, dass der Versicherte für jeden Pflegetag ein Tagesgeld erhält. Dabei ist die Unterscheidung der Höhe der Zahlung je nach festgestellter Pflegestufe möglich. Als Alternative zur von der Pflegebedürftigkeit abhängigen Progression lässt sich ein festes Tagesgeld für jeden Pflegetag ohne Unterscheidung der Pflegestufe vereinbaren. Bei der klassischen Pflegetagesgeldversicherung führen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch und lehnen Bewerber mit hohem Risiko ab. Bei geförderten Verträgen, die umgangssprachlich als Pflege-Riester oder als Pflege-Bahr bezeichnet werden, darf keine Gesundheitsprüfung erfolgen. Stattdessen muss jeder Antragsteller ohne Risikozuschlag auf die Versicherungsprämie aufgenommen werden, erlaubt ist jedoch eine Karenzzeit bis zum Entstehen des Leistungsanspruchs.

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