Die Pflegeversicherung in Deutschland ist die jüngste Säule der Sozialversicherung und der erste Bestandteil, bei welchem kinderlose Versicherte einen Aufschlag bezahlen. Die Pflegeversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer pflegebedürftig wird, der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Pflegestufe. Der Einzug der Beiträge zur Pflegeversicherung wird über die Krankenkassen vorgenommen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken im Pflegefall nur die Kosten einer Grundversorgung, eine ergänzende private Pflegeversicherung kann abgeschlossen werden. Mitglieder privater Krankenkassen schließen eine private Pflegeversicherung ab, deren Leistungen mindestens denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. In Österreich ist der Abschluss einer Pflegeversicherung freiwillig möglich, während in der Schweiz Pflegeleistungen in die Krankenversicherung integriert wurden.