Pflegewohngeld

Ein Pflegewohngeld erhalten derzeit Pflegeheime in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als zusätzliche Zahlungen zur Finanzierung von Investitionskosten. Das Pflegewohngeld entlastet die Bewohner der bezuschussten Pflegeheime von einem Teil der Kosten für ihre Heimunterbringung und gewährleistet den Heimen zugleich eine größere Planungssicherheit, welche diese für eine Verbesserung der Unterbringung verwenden sollen. Die Leistung von Pflegewohngeld entfällt, falls das Einkommen des Heimbewohners die Freibeträge überschreitet, sein Vermögen wird nur in NRW und in Schleswig-Holstein teilweise angerechnet. Die Bundesländer Saarland, Niedersachsen und Hamburg an in ihrem Land vorhandene Einrichtungen zeitweise ebenfalls Pflegewohngeld gezahlt, diese Leistung inzwischen aber eingestellt.

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