Pflegezusatzversicherungen ergänzen die im Pflegefall üblicherweise nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Entsprechende Versicherungsverträge lassen sich als Pflegerente mit monatlicher Rentenzahlung, als Pflegekostenversicherung und als Pflegetagegeldversicherung abschließen. Bei der Variante als Pflegetagegeldversicherung zahlt das Finanzamt einen monatlichen Zuschuss von fünf Euro, sofern die Vertragsgestaltung alle Vorgaben für die Bezuschussung erfüllt. Die bezuschusste Pflegezusatzversicherung bietet sich besonders für Menschen mit Vorerkrankungen an, da der Annahmezwang zu für jeden Versicherungsnehmer identischen Bedingungen zu den Voraussetzungen für die Einstufung einer konkreten Versicherung als zuschussfähig gehört. Die bezuschusste Pflegezusatzversicherung wird auch als Pflege-Bahr und als Pflege-Riester bezeichnet.