In Deutschland bezeichnet der Pflegezuschuss vorwiegend den Betrag von fünf Euro, welchen Finanzämter als Zuschuss zu einer privaten Pflegezusatzversicherung zahlen, sofern diese die Bedingungen für die Bezuschussung des Versicherungsproduktes erfüllt. Hierzu gehört neben einer Mindestleistung des Steuerpflichtigen die Annahme aller Versicherungsantragsteller ohne Gesundheitsprüfung. Mithilfe des Pflegezuschusses soll der Anteil der sich an einer privaten Pflegevorsorge beteiligenden Menschen gesteigert werden. Eine weitere Bedeutung des Pflegezuschusses besteht in einer Leistung der Pflegeversicherung, welche einem pflegenden Angehörigen den Urlaub und die für diese Zeit notwendige Bezahlung eines Pflegedienstes ermöglicht und die zeitweise Unterbringung der gepflegten Person in einem Pflegeheim vermeidet.