Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind Beiträge, die aufgrund einer bestehenden Verpflichtung eingezahlt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen unterschieden, die teilweise unterschiedlich als Versicherungszeit anerkannt sind. Weitere Pflichtbeiträge werden für gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaften in Interessenverbänden wie der Industrie- und Handelskammer sowie bei kleineren Unternehmen für die Absicherung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhoben. Auch internationale Organisationen erheben von den einzelnen Staaten als Mitglieder Pflichtbeiträge. Ohne Erwerb eines Leistungsanspruches sind Pflichtbeiträge zu den Sozialversicherungen durch den Arbeitgeber bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu entrichten. Studierende entrichten einen Pflichtbeitrag an das Studentenwerk und, sofern im jeweiligen Bundesland eine solche existiert, an die Studierendenvertretung.

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