Pflichtversicherungen

Pflichtversicherungen sind alle Versicherungen, deren Abschluss Pflicht ist. Dabei kann zugleich wie in der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung der Vertragspartner vorgegeben sein, während bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Wahlrecht zwischen den Krankenkassen besteht. Selbst bei nicht bestehender Versicherungspflicht bleibt der Krankheitsschutz eine Pflichtversicherung, da sich erstere lediglich auf die Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bezieht und jeder Einwohner Deutschlands über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen muss. Eine weitere Pflichtversicherung betrifft in Deutschland die Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen. In einigen Bundesländern existiert auch eine Versicherungspflicht für Hundehalter. Weitere Pflichtversicherungen betreffen einzelne Berufsgruppen wie Steuerberater, Makler und Hebammen und Tiere haltende Landwirte.

^