Pfändung

Eine Pfändung ist die Beschlagnahme von Gegenständen eines Schuldners und dient der Befriedigung von Ansprüchen eines Gläubigers gegen diesen. Neben der Pfändung beweglicher Sachen ist auch eine Kontopfändung möglich, lediglich das Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto ist bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages gegen eine solche geschützt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, bestehende Forderungen des Schuldners gegen einen Dritten zu pfänden. Die praktische Vornahme der Pfändung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher oder einen Vollstreckungsbeamten. Lebensnotwendige Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden. Gepfändete Haushaltsgegenstände verbleiben häufig nach ihrer Kennzeichnung mit dem amtlichen Pfandsiegel vorerst in der Wohnung des Schuldners. In Österreich wird die Pfändung als amtliche Exekution bezeichnet.

^