Prämiengeschäft

Das Prämiengeschäft als Optionsgeschäft ist ein bedingtes Termingeschäft. Bei diesem Geschäft zahlt ein Vertragspartner einen als Prämie bezeichneten Betrag und kann sich später entscheiden, ob er das vereinbarte Geschäft ausübt oder auf dessen Ausübung verzichtet. Der Prämienzahler bei einem Prämiengeschäft wird auch als Wähler und der Vertragspartner auch als Stillhalter bezeichnet. Der Wähler verliert, wenn er die Option bei einem Prämiengeschäft nicht ausübt, die gezahlte Prämie, ein weiterer Verlust ist ausgeschlossen. Für den Stillhalter ist das Risiko bei einem Prämiengeschäft grundsätzlich nicht begrenzt. Das Prämiengeschäft ist heute die typische Form eines Optionsgeschäftes.

^