Eine Preisänderung bezeichnet eine Preiserhöhung oder Preissenkung. Eine Preisänderung muss bei Laufzeitverträgen dem Vertragspartner mitgeteilt werden und bewirkt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Üblicherweise macht der Kunde von diesem Recht nur bei einer Preiserhöhung Gebrauch, es steht ihm aber auch bei einer Preissenkung zu. Nicht beziehungsweise nur in gesetzlich ausdrücklich genannten Einzelfällen möglich ist eine Preisänderung, wenn der Preis in einem Katalog genannt wird. Regelmäßige Preisänderungen finden an Tankstellen statt, während der Einzelhandel mit Preisänderungen eher zurückhaltend umgeht; die vorübergehende und ausdrücklich als Sonderangebot gekennzeichnete Preissenkung gilt im üblichen Sprachgebrauch nicht als Preisänderung. Vormals war Preisanpassung ein Synonym für Preisänderung, heute wird von einer Preisanpassung jedoch üblicherweise nur bei einer Preiserhöhung gesprochen.