Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung dient dem Verbraucherschutz und bestimmt, dass im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern Endpreise einschließlich der Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile angegeben werden müssen. Des Weiteren ist für einige Produkte zusätzlich zum Preis der Packung der Grundpreis anzugeben, dieser bezieht sich je nach Warenart auf einen Liter, einhundert Gramm oder ein Kilogramm. Im Versandhandel sowie im Onlinehandel muss angegeben werden, ob und in welcher Höhe Versandkosten berechnet werden. Die Preisangabenverordnung schreibt im stationären Handel wie im Einzelhandel vor, dass die Preise der der angebotenen Waren für den Kunden gut sichtbar sind; sie überlässt es dem Händler, ob er die Preise direkt am Regal anzeigt oder Preisaufkleber auf die einzelnen Waren klebt.

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