Preisgeld

Preisgelder werden an Gewinner und Platzierte verschiedener Turniere und Wettbewerbe ausgezahlt. Das Preisgeld stellt ein Erfolgshonorar dar und unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Das gilt nicht, wenn für die hobbymäßige Teilnahme an einem Freizeitturnier geringe Preisgelder ausgeschüttet werden. Bei Fernsehshows richtet sich die Steuerpflicht der Preisgelder danach, ob der Teilnehmer einen einmaligen und mit Glück verbundenen Geldgewinn oder eine Belohnung für eine langfristige Leistung erhält. Als Preisgeld gilt sowohl die Dotierung eines Turnieres für Berufssportler als auch die Auszahlung an den Gewinner und die Platzierten bei Hobbyveranstaltungen wie Skat-Turnieren in einer Kneipe. Überwiegend vom Losglück abhängige Auszahlungen wie die Gewinne bei Kreuzworträtseln von Zeitschriften sind keine Preisgelder, sondern steuerfreie Geldpreise.

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