Preisgrenzen

Preisgrenzen sind Preisuntergrenzen beim Verkaufspreis sowie Preisobergrenzen bei der Beschaffung, welche ein Unternehmen definiert. Zudem existieren gesetzliche Preisgrenzen: Eine marktbeherrschende Stellung darf nicht dafür benutzt werden, nicht begründete erhöhte Preise zu verwenden. Wichtige gesetzliche Preisobergrenzen sind Höchstgebühren für Mobilfunk-Gespräche aus dem Ausland. Eine gesetzliche Preisuntergrenze besteht insoweit, als das ständige Unterschreiten des Selbstkostenpreises nicht gestattet ist, da sich auf mit dieser Methode Mitbewerber aus dem Markt drängen lassen. Eine weitere Preisobergrenze wird von Verbrauchern gesetzt, da diese aus ihrer Sicht überhöhte Preise regelmäßig nicht akzeptieren und auf Konkurrenzprodukte ausweichen. Die unverbindliche Preisempfehlung ist eigentlich für den Handel keine Preisobergrenze, da diese sowohl unterschritten als auch überschritten werden darf. Einen höheren als den empfohlenen Verkaufspreis akzeptiert aber so gut wie kein Käufer.

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