Preisminderung

Die Preisminderung stellt eine Möglichkeit der Reklamationsbearbeitung bei berechtigten Reklamationen dar. Im Falle einer Preisminderung verringert der Verkäufer nachträglich den Preis für eine als fehlerhaft reklamierte Ware, während der Käufer auf sein Rückgaberecht verzichtet. Faktisch stellt die Preisminderung die Anpassung des Verkaufspreises an den unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Preis dar. Die ohne vorhergegangene Reklamation vom Händler vorgenommene Verringerung des Verkaufspreises wegen eines ihm bekannten und offen kommunizierten Mangels stellt keine Preisminderung, sondern lediglich einen Preisnachlass dar. Wenn der Kunde die angebotene Preisminderung annimmt, akzeptiert er den Erhalt der Ware mit den vorhandenen Mängeln zum neuen Preis.

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