Preisnachlass

Der Preisnachlass erfolgt entweder freiwillig beim Kauf einer beispielsweise fehlerhaften Ware oder nachträglich auf Grund einer berechtigten Reklamation. Der freiwillige Preisnachlass wird auch als Rabatt und der Nachlass auf Grund einer Reklamation als Preisminderung bezeichnet. Preisnachlässe können durch den Käufer für ein einzelnes Geschäft ausgehandelt oder generell vom Verkäufer angeboten werden. Seit der Aufhebung des vormaligen Rabattgesetzes sind Preisnachlässe generell erlaubt: der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist weiterhin nur in Ausnahmefällen gestattet. Besonders bei organisierten und für alle Kunden geltenden Preisnachlässen verwenden Händler häufig den englischen Fachbegriff Sale. Preisnachlässe zu bestimmten Anlässen und Zeiten sind beliebte Marketingmaßnahmen. Ein beliebtes Instrument des Aushandelns eines Preisnachlasses ist beispielsweise auch die Barzahlung beim Autokauf.

^