Preisstopp

Der Preisstopp ist ein staatlicher Eingriff, welcher die Erhöhung der an einem konkreten Datum berechneten Preise vorläufig untersagt. Ein Preisstopp kann sich auf ausgewählte Regionen und auf Teilbereiche der wirtschaftlichen Güter beschränken, wurde in der Vergangenheit aber zumeist in der Form eines generellen Preisstopps durchgeführt. Neben dem Verbot der Preiserhöhung kann auch die Vorgabe fester Höchstpreise Inhalt eines staatlichen Preisstopps sein. In den meisten Fällen war ein angeordneter Preisstopp mit einem Lohnstopp verbunden, so dass vorübergehend auch Arbeitsentgelte nicht angepasst werden durften. Grundsätzlich gilt der Preisstopp beziehungsweise der Lohn- und Preisstopp als ein Mittel zur Inflationsverhinderung oder zumindest der Inflationsreduzierung, tatsächlich ist das Mittel jedoch untauglich, zumal die unterbliebenen Lohn- und Preiserhöhungen nach dem Auslaufen eines zeitlich befristeten Preisstopps nachgeholt werden.

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