Preisverhandlung

Mittels einer Preisverhandlung versuchen Kunden, eine Ware beim Einkauf zu einem günstigeren als dem ursprünglich vom Verkäufer geforderten Preis zu erhalten. Das Feilschen als Preisverhandlung war früher in der Hoffnung auf einen Preisnachlass nur auf Flohmärkten üblich, während es in stationären Geschäften gesetzlich verboten war. Preisverhandlungen waren während der Geltung des Rabattgesetzes jedoch möglich, wenn es sich bei der zu bezahlenden Leistung um eine Sonderanfertigung handelte, für welche vor der Einigung über den Umfang der Lieferung oder Sachleistung kein Preis angegeben werden konnte. Inzwischen sind Preisverhandlungen grundsätzlich erlaubt, Möglichkeiten hierzu werden bei Alltagsgeschäften aber selten genutzt. Das Ergebnis einer Preisverhandlung kann außer im Senken des zunächst geforderten Preises wie beispielsweise beim Autokauf, auch in der kostenlosen Zugabe weiterer Ausstattungsmerkmale oder Zubehörs bestehen.

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