Primärschulden

Hinsichtlich der Wichtigkeit des Ausgleiches sind Primärschulden Verbindlichkeiten, deren Nichtbegleichung die Existenz bedrohen kann. Hierzu gehören vor allem Mietschulden und Schulden bei einem Energieversorger. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Unterstützung zur Begleichung von Primärschulden, welche auch als zinsfreies Darlehen geleistet werden kann. Im Falle einer Entschuldung sind Primärschulden im Sinne der Wichtigkeit der Regulierung von Verbindlichkeiten zuerst zu begleichen. Einige Autoren weiten den Kreis der Primärschulden aus und rechnen auch offene Beträge bei Telefonverträgen zu diesen, wobei jedoch kein Anspruch auf staatliche oder kommunale Hilfe besteht. Bei einer Differenzierung zwischen der Entstehung von Schulden sind Primärschulden direkt entstandene Verbindlichkeiten, während die darauf fälligen Zinsen und eventuelle Verzugskosten als Sekundärschulden gelten.

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