Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine Sonderform der Lebensversicherung, deren Leistungen üblicherweise als lebenslang gezahlte Rente erfolgen. Ergänzend hierzu kann eine Mindestauszahlungsdauer festgelegt werden, so dass bei vorzeitigem Ableben des Versicherungsnehmers der festgelegte Begünstigte Leistungen erhält. Die Beiträge für die private Rentenversicherung werden entweder über einen längeren Zeitraum kontinuierlich oder mittels einer Einmalzahlung eingezahlt. Im Gegensatz zu der das Umlageverfahren anwendenden gesetzlichen Rentenversicherung beruht die private Rentenversicherung auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Die private Rentenversicherung gehört beim Drei-Säulen-Modell gemeinsam mit den geförderten Varianten der Riester-Rente beziehungsweise Rürup-Rente (Basisrente) zur dritten Säule der Altersvorsorge. Angesichts der für die Wahrung des Lebensstandards nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Abschluss eines zusätzlichen privaten Rentenvertrages ratsam.

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