Die private Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie unterscheidet sich von der gesetzlichen Unfallversicherung durch die unbegrenzte Gültigkeit und durch die Art der Absicherung. Während die private Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen auch die Behandlungskosten übernimmt, bezahlt diese bei Freizeitunfällen die Krankenversicherung. Zu den Leistungen der privaten Unfallversicherung gehört eine Einmalzahlung an einen Begünstigen im Todesfall ebenso wie eine Rente bei bleibender Invalidität. Zudem zahlt die private Unfallversicherung je nach Vertragsgestaltung ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld oder ein Krankentagegeld. Viele Verträge der privaten Unfallversicherung enthalten zudem einen Passus über das Gipsgeld, welches eine pauschale Zahlung für typische Verletzungen wie Armbrüche darstellt.