Die private Vermögensverwaltung bezeichnet grundsätzlich die Verwaltung von Vermögen oder auch Immobilien im Auftrag von Privatpersonen, der Begriff kann aber auch speziell die Vermögensverwaltung für besonders wohlhabende Kunden meinen. Das Ziel der privaten Vermögensverwaltung besteht darin, durch ein professionelles Management das Vermögen des jeweiligen Klienten zu vermehren. Die private Vermögensverwaltung unterscheidet sich von der bloßen Vermögensberatung dadurch, dass der Vermögensverwalter auch eigenständige Anlageentscheidungen für seine Klienten treffen darf. Der Umfang der durch den Vermögensverwalter zu treffenden Entscheidungen kann der Höhe nach begrenzt werden; ebenso ist es möglich, die Entscheidungsfreiheit des Vermögensverwalters durch generell geltende Weisungen einzuschränken.