Privater Veräußerungsgewinn

Private Veräußerungsgewinne sind Gewinne, welche Privatpersonen durch den Verkauf von Gütern erzielen. Der private Veräußerungsgewinn muss grundsätzlich nicht versteuert werden; eine Ausnahme besteht bei den meisten Gütern, wenn diese mindestens ein Jahr im Eigentum des Verkäufers stehen. Bei Grundstücken und Gebäuden gelten hinsichtlich der Steuerfreiheit privater Veräußerungsgewinne längere Spekulationsfristen, diese betragen in Deutschland zehn Jahre. Bei Aktien und vergleichbaren Wertpapieren gilt die grundsätzliche Steuerfreiheit eines privaten Veräußerungsgewinnes nicht. Bei regelmäßigen Verkäufen über Versteigerungsplattformen kann das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich einstufen, so dass die Steuerfreiheit der privaten Veräußerungsgewinne aufgehoben wird.

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